Oft gestellte Fragen

Wie werde ich Kunde von Stromissimo?

   

Sie erteilen uns den Stromauftrag per Online-Formular, wir benachrichtigen Ihren bisherigen Versorger und kündigen Ihren Vertrag - Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Der gesamte Anbieterwechsel ist für Sie kostenlos.

Wie erfolgt die Stromissimo-Abrechnung?

   

Die Abrechnung erfolgt nach 12 Monaten oder mit dem Ende des Vertragsverhältnisses (monatliches Kündigungsrecht). Die Abbuchung erfolgt über monatliche Abschläge (Einzugsermächtigung).

Wie setzt sich ein Strompreis zusammen?

   

Es gibt einen fixen Grundpreis in Euro und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in Cent/Kilowattstunde (kWh): dieser Grundpreis deckt alle Fixkosten wie Zählermiete, Abrechnung, Wartung, etc. ab - er ist im monatlichen Abschlagsbetrag anteilig enthalten.

Was ist ein Arbeitspreis?

   

Der Arbeitspreis bezeichnet die anfallenden Kosten pro kWh und beinhaltet alle Beschaffungskosten, Steuern und Abgaben, Netznutzungsentgelte und Konzessionsabgaben.

Was sind Netznutzungsentgelte?

   

Um Ihnen Stromissimo nach Hause liefern zu können, werden die vorhandenen Netze des örtlichen Netzbetreibers genutzt - dieser erhält dafür ein Netznutzungsentgelt, das Bestandteil ihres Endpreises ist.

Wer verlangt Konzessionsabgaben?

   

Weil Betreiber von Strom- und Gasnetzen ihre Leitungen unter oder über öffentliche Straßen verlegen, verlangt die dafür zuständige Stadt oder Gemeinde eine Nutzungsgebühr - sie ist ebenfalls im Endpreis enthalten.

Wofür steht EEG?

   

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den Ausbau von Energieversorgungsanlagen vorantreiben, die aus sich erneuernden (regenerativen) Quellen gespeist werden.

Es dient vorrangig dem Klimaschutz und gehört zu einer ganzen Reihe gesetzlicher Maßnahmen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie beispielsweise Erdöl, Erdgas oder Kohle und auch von Energieimporten aus dem Raum außerhalb der EU verringert werden soll.

Wie hoch ist die Stromsteuer?

   

Die Stromsteuer beträgt zurzeit 2,05 Cent pro Kilowattstunde (kWh): das Stromsteuergesetz (kurz StromStG) ist ein deutsches Steuergesetz zur Besteuerung des Stromverbrauchs.

Die Stromsteuer gehört zu den so genannten Ökosteuern, weiterhin ist sie eine durch das Bundesgesetz geregelte Verbrauchssteuer: Ihre Verwaltung obliegt den Zollbehörden, das Aufkommen steht vollständig dem Bund zu.

Wie lange dauert ein Wechsel zu Stromissimo?

   
Zum Wechsel oder zur Neuanmeldung benötigen wir Ihre Daten der Online-Eingabemasken. Den Rest, wie zum Beispiel gegebenenfalls die Anmeldung der Netznutzung bei Ihrem örtlichen Stromnetzbetreiber und/oder die Kündigung bei Ihrem derzeitigen Lieferanten, übernehmen wir für Sie. Der Wechsel von Ihrem bisherigen Lieferanten vollzieht sich ohne Versorgungslücke.
Sobald wir Ihren vollständig ausgefüllten Antrag vorliegen haben, wird der Wechsel etwa 6 bis 10 Wochen dauern. Sie erhalten von uns kurz nach Ihrer Bestellung eine Bestätigungsmail mit Ihren Angaben zur Kontrolle und dem voraussichtlichen Lieferbeginn (Kündigungstermin). Nach Bestätigung Ihrer Daten kündigen wir Ihren alten Stromvertrag und melden Sie beim örtlichen Netzbetreiber an. Vor Ihrer Bestellung sollten Sie die Restlaufzeit Ihres bestehenden Vertrags prüfen.

Kann die Versorgung auch abgelehnt werden?

   
Weitere wichtige Voraussetzung für den Stromliefervertrag ist die erfolgreiche Anmeldung zur Netznutzung bei Ihrem örtlichen Stromnetzbetreiber. Auch dies übernehmen wir für Sie. Da die Anmeldung zur Netznutzung auf Basis der von Ihnen während des Wechsels bzw. der Neuanmeldung gemachten Angaben zur Lieferadresse und Zählernummer eingereicht wird, kommt es auf die unbedingte Richtigkeit dieser Angaben an. Sollte Ihr örtlicher Stromnetzbetreiber die Lieferstelle aufgrund Ihrer Angaben nicht identifizieren können, kann er den Antrag auf Netznutzung ablehnen. In diesem Fall ist eine Belieferung nicht möglich und wird zur Ablehnung Ihres Antrags führen.

Wie schnell kann ich wechseln?

   
Ihre Anmeldung wird zum nächstmöglichen Termin durchgeführt. Das heißt, wenn Sie sich bis zum 12. des aktuellen Kalendermonats für „stromissimo" anmelden, ist der früheste Lieferbeginn der 1. des übernächsten Monats.

Kann ich auch Gas bei Stromissimo geliefert bekommen?

   
Derzeit bietet Stromissimo nur günstige Preise für die Belieferung mit Strom an. Ab 2011 können Sie über uns auch mit Gas versorgt werden.

Gelten die Tarife auch für Gewerbekunden?

   
Die günstigen Stromissimo-Tarife bieten wir aktuell nur Kunden mit Privathaushalt oder Kleingewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von max. 10.000 kWh an.
Gewerbliche Kunden erhalten auf Anfrage per E-Mail ein individuelles Stromlieferantgebot. Grundlage sind die Verbrauchsmengen, Abnahmestelle, Zähleinrichtungen und Vertragslaufzeiten.

Wie erreiche ich den Kundenservice?

   
Unseren Kundenservice erreichen Sie per E-Mail-Adresse unter info@stromissimo.de oder über den Kontaktlink der Seite www.stromissimo.de.
Ihre Anfragen werden durch unsere Mitarbeiter schnell beantwortet. Telefonische Rückrufe oder Kontaktaufnahmen sind nur in Ausnahmefällen möglich.

Wann erfahre ich ob der Wechsel funktioniert?

   
Nach der Kündigungsbestätigung durch den vorherigen Lieferanten erhalten Sie per E-Mail eine Antragsbestätigung von uns. Nach der Genehmigung der Netznutzung durch den regionalen Netzbetrieber übergeben wir Ihnen per E-Mail die Vertragsbestätigung. Damit ist das Lieferverhältnis vollendet. Gleichzeit informieren wir Sie über die Höhe der Abschlagszahlungen.
Kundenservice-Center

der Stadtwerke Güstrow GmbH
Am Berge 4-5
18273 Güstrow

Tel.: (03843) 288 500
Fax.: (03843) 288 520
info@stromissimo.de